Familie in not erstausstattung
(Stand: 31.12.2019)
(Stand: 31.12.2019)
Es gibt viele Möglichkeiten als Unternehmen soziales Engagement für Familien im eigenen Land in der Öffentlichkeit zu zeigen: Ob Firmensportevent oder Tag der offenen Tür – veranstalten Sie doch eine Hilfsaktion für in Not geratene Familien in Ihrem Unternehmen und Umfeld.
Wir würden uns freuen, Ihre Ideen und Wünsche zur Unterstützung der Stiftung gemeinsam umzusetzen.
Werdende Mütter, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können nach der zwölften Schwangerschaftswoche einen Antrag auf Mehrbedarf sowie für die Erstausstattung stellen.
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Folgende Beratungsstellen bieten Information und Unterstützung bei der Antragstellung an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Referat „Familie, Lebensgemeinschaften“
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
Fax: 0711 / 123-3999
E-Mail: familie-in-not@sm.bwl.de
Verantwortlich für den Inhalt
Monika Burkhard
Rechtliche Hinweise
Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten.
Trennung und Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit - Krisen- und Notsituationen können plötzlich und unerwartet eintreten. Euro an 4.407Familien vergeben, um zum Beispiel:
Über die Bundesstiftung wurden 89,95 Mio.
Euro an 156.213Schwangere an Hilfeleistungen vergeben.
Gelder werden dabei für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, sowie für die Einrichtung der Wohnung zur Verfügung gestellt. Damit können viele Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr zu vergünstigtem Eintritt wahrgenommen werden.
Außerdem bietet der Nürnberg-Pass vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie z.
Diese leitet den Antrag an die Stiftung weiter. Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende E-Mail-Adresse: internet@sm.bwl.de (Als Betreff bitte „Stiftung Familie in Not“ angeben.)
Projektumsetzung
unger+ kreative strategien GmbH, Stuttgart
www.ungerplus.de
Seit dem Bestehen der Stiftung wurden über 3,15Mio.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Datenschutz-Seite.
Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken und Bilder sind, soweit nicht anders angegeben, urheberrechtlich geschützt. Das Angebot für Kinder und Jugendliche wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzt.
Der Nürnberg-Pass kann ganz einfach digital beantragt werden:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt Angebote der Schule, Kindertageseinrichtung und im Bereich Freizeit nutzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Durch diese Links ermöglichen wir lediglich den Zugang zur Nutzung fremder Inhalte nach § 8 Telemediengesetz. B. in den Bereichen Kindertagesstätte und Schule besser zu fördern und zu integrieren. In einer solchen Notlage kann die Stiftung Familie in Not kinderreichen Familien, Alleinstehenden mit Kindern oder Schwangeren schnell und unbürokratisch helfen.
Für Wen?
Die Hilfen der Stiftung können in Anspruch genommen werden von
die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.
Die Stiftung Familie in Not vergibt auch die Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind.
Zuständig sind das Sozialamt und das Jobcenter.
Auf den Seiten des Jugendamts der Stadt Nürnberg finden Sie finanzielle Hilfen durch die Stadt Nürnberg sowie Informationen über weitere finanzielle Hilfen.
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ kann auf Antrag Beihilfen zu Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entstehen, vergeben.
Hilfesuchende Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle oder einer katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen stellen.
Die Seiten dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke ohne Genehmigung nicht verbreitet werden.
Informationspflichten nach dem Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Barrierefreiheit
Wir haben uns bemüht, bei diesem Internetauftritt die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) so weit wie möglich einzuhalten.
Diese sind zur Unterstützung von schwangeren Frauen in Notsituationen vorgesehen.
Gesetzlichen Hilfen müssen jedoch erst ausgeschöpft sein, bevor die Stiftung Familie in Not Unterstützung leisten kann.
Wo und wie wird Stiftungshilfe beantragt?
Einen Antrag auf Hilfe der Stiftung Familie in Not kann nur von einer Beratungsstelle entgegen genommen werden.
Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann daher nicht übernommen werden. Das Einkommen der Frauen/Familien darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Auch kinderreichen Familien und alleinerziehenden Elternteilen, die unverschuldet in Not geraten sind, kann durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nähere Informationen über Hilfen für Familien in Not finden Sie hier:
Eine Unterstützung bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) ist ebenfalls durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ möglich.
In diesem Berechnungsbeispiel erfahren Sie mehr:
Hier können Sie den Antrag auf Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in Nürnberg stellen:
Menschen mit geringem Einkommen werden von der Stadt Nürnberg durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“ unterstützt.