Kündigung nach 622 bgb


Sie kann jedoch längstens sieben Monate betragen, nämlich bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 20 Jahren.

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die jeweiligen Verlängerungen der Kündigungsfrist:

Die Kündigungsfristen verlängern sich aber nur für Kündigungen des Arbeitgebers automatisch. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vierwöchigen Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vertraglich geregelt ist.

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung.

oder letzten Tag eines jeden Monats erfolgen. Schaubild 1). Die vertraglich vereinbarte Frist darf außerdem die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht unterbieten. Im Vergleich gilt für den Arbeitnehmer immer die günstigere Frist, wobei davon ausgegangen wird, dass die längere Frist auch die günstigere ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Kündigungsschreiben persönlich beim Arbeitgeber abzugeben und den Erhalt schriftlich zu bestätigen und zu datieren.

Unterschiedliche Kündigungsfristen in Betriebsvereinbarungen

Diese Kündigungsfrist gilt jedoch nicht immer.

Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Zu diesen Sonderfällen zählen beispielsweise Kündigungen bei Insolvenz des Arbeitgebers, Kündigungen trotz Sonderkündigungsschutz im Kleinbetrieb und Kündigungen bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Tarifvertrag.

Im Falle einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

In Kleinbetrieben, in denen der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, können kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden, solange eine Kündigungsfrist von vier Wochen nicht unterschritten wird.

Ist die ordentliche Kündigung durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen (oft der Fall bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit), ist der Ausschluss für den Arbeitgeber bindend.

Für Arbeitnehmer, die ausschließlich zu Aushilfszwecken angestellt sind, kann eine kürzere Kündigungsfrist als vier Wochen festgesetzt werden, wenn die Aushilfstätigkeit lediglich vorübergehend ist und nicht über drei Monate hinausgeht.

Ist in der Kündigung ein zu früher Kündigungstermin genannt, ist sie im Zweifel dahingehend umzudeuten, dass sie zum nächsten zulässigen Termin erfolgen soll.

Die Kenntnis der richtigen Kündigungsfrist gibt auch Planungssicherheit. Der Tarifvertrag kann auch für Arbeitnehmer gelten, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Dies ist besonders wichtig für langjährige Mitarbeiter.

Anwaltstipp: Arbeitnehmer sollten diese Kündigungsfristen grundsätzlich beachten.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Recht der Schuldverhältnisse

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2.

fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3.

acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4.

zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5.

zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6.

15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7.

20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.

Möchte ein Arbeitnehmer seinen Job beispielsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt wechseln, ist es wichtig zu wissen, ab wann gegenüber dem alten Arbeitgeber keine Verpflichtungen mehr bestehen.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine gesonderten Regelungen bzgl.

In Ausnahmefällen ist auch eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Das Bestimmen der richtigen Kündigungsfrist ist bei jeder Kündigung sehr bedeutsam, weil der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Einfluss auf viele weitere Angelegenheiten hat – wie auf den Bezug von Arbeitslosengeld.

Außerdem kann der Arbeitnehmer durch eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet sein, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Kündigung sollte daher zeitnah erfolgen. oder Ende des entsprechenden Kalendermonats.

Kündigung, wenn der Arbeitgeber insolvent geht

Bei Insolvenz des Arbeitgebers beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bis zu drei Monate zum Monatsende.

Es kann jedoch vereinbart werden, dass die Kündigung zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann.

Zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vor, sollte sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber eine zweiwöchige Kündigungsfrist eingeräumt werden.

Während der Probezeit gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen zum beliebigen Tag, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist beträgt somit vier Wochen bis zum 15. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1.

wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;

2.

wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

Ob dies auch schon bei kürzeren Kündigungsfristen der Fall ist und wo die Grenze tatsächlich ist, wurde noch nicht eindeutig entschieden.

Es ist aber trotzdem möglich, dass sich die Arbeitsvertragsparteien länger aneinander binden. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist beispielsweise nur zwei Wochen, ohne besonderen Beendigungstermin.

Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1.

wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;

2.

wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.

oder Monatsende bis zu Sonderfällen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). In diesem Zusammenhang ist es wichtig, wann die Leistungen beantragt werden müssen und ob überhaupt ein Anspruch besteht.

So sind selbst Kündigungsfristen von beispielsweise einem Tag möglich und in besonders flexiblen Branchen durchaus auch üblich. oder bis zum Ablauf eines Kalendermonats. Zudem kann der Arbeitgeber nicht mehr zum 15.

Sonderfälle der Kündigungsfrist

In speziellen Fällen gestaltet sich die Länge der Kündigungsfrist aber anders als oben dargestellt.

Allerdings kann der Arbeitgeber eventuell Schadenersatz oder Entschädigung gegen seinen Noch-Arbeitnehmer geltend machen. So kann man beispielsweise einen Aufhebungsvertrag aushandeln, der eine zeitnahe Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht. In diesem Fall war er zum Zeitpunkt der Kündigung bereits länger als zwei Jahre beschäftigt, sodass die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber einen Monat zum Ende eines Kalendermonats beträgt.

Es ist wie folgt geschichtet:

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsfrist nach § 622 BGB

Kürzer als zwei Jahre

4 Wochen zum 15. 26.10.2017, Az. 6 AZR 158/16). Dabei ist aber nicht alles zulässig. Damit kann der Arbeitnehmer maximal fünf Jahre und sechs Monate an den Arbeitgeber gebunden werden.

Kündigungsfristen aus dem Tarifvertrag

Anders als im Arbeitsvertrag kann in einem Tarifvertragauch eine kürzere als die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist vereinbart werden.

Prüfen Sie auch, ob der Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafenklausel enthält.