Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Ähnlich wie beim Erbverzicht werden Sie als Ausschlagender so behandelt, als wären Sie selbst bereits verstorben (§ 1953 Absatz 2 BGB). In diesem Beitrag erfahren Sie daher was genau eine Erbausschlagung ist, aus welchen Gründen Erbschaften ausgeschlagen werden können, wie Sie eine Erbschaft ausschlagen, welche Fristen es dabei zu beachten gilt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Das Erbe ausschlagen
Egal, ob im Falle der gesetzlichen Erbfolge oder im Falle einer testamentarischen Erbeinsetzung – im deutschen Erbrecht wird bei Erbschaften grundsätzlich von einem „Vonselbsterwerb“ ausgegangen.
Welche Frist müssen Sie beachten?
Schaltet man einen Notar für die Erklärung der Ausschlagung ein, so können beim Notar folgende Gebühren entstehen:
Wird die Erklärung vom Ausschlagenden selber erstellt und vom Notar lediglich die Unterschrift unter dem Dokument beglaubigt, dann kann der Notar, abhängig vom Nachlasswert, eine Gebühr von mindestens 20 und höchstens 70 Euro verlangen, KV 25100 GNotKG.
Wenn der aber überschuldet ist, kann es sein, dass Sie auf Sie als Erbe zukommt und Sie auffordert, die Kosten zu übernehmen. Der Erblasser muss also kein Testament aufsetzen und selbstständig Erbberechtigte bestimmen.
Das bedeutet aber auch, dass der Nachlass eines Verstorbenen erst einmal automatisch in das Vermögen der Erben übergeht, ohne dass diese eigenständig dafür etwas tun müssen („Vonselbsterwerb“).
Falls alle Erben das Erbe ausschlagen, geht es an den Staat.
Das Problem: Das Erbe ging nicht zu ganzen Teilen auf deren Mutter über, sondern partiell auch an den Bruder des Verstorbenen. Reicht der Nachlass aber nicht aus, um die Beerdigungskosten zu decken, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.
Die Gestaltung und Bezahlung der Bestattung liegt in Auftrag des Erben.
Ein Erbverzicht ist somit möglich.
Bis wann habe ich für die Erbausschlagung Zeit?Sie haben insgesamt sechs Wochen Zeit, um das Erbe gemäß Erbrecht auszuschlagen. B.: