Was heißt gwb
Je nach Vorfall, Größe des Unternehmens und Branche können Imageschäden nicht nur einen waschechten Shitstorm auslösen, sondern existenzbedrohend sein.
Ob Geschäftspraktiken und Vereinbarungen mit dem Kartellrecht vereinbar sind, müssen Sie als Unternehmen selbst prüfen. Inhaltlich werden durch das Kartellverbot (§ 1; Kartell) und die eingeschränkte Zulässigkeit sog.
Während der Austausch sensibler Informationen einen Verstoß gegen das GWB darstellen kann, sind Kooperationen zwischen Wettbewerbern wiederum unproblematisch. Was regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen regelt die Erhaltung des fairen Wettbewerbs, indem es bestimmte wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sanktioniert.
Sogenannte Mittelstandskartelle können gemäß § 3 GWB vom Kartellverbot freigestellt werden, um sich im Wettbewerb mit großen Unternehmen besser behaupten zu können. Das GWB dient auch der Umsetzung und Abrundung von EU-Vorschriften über eine faire Vergabe öffentlicher Aufträge (§§ 97 ff.).
Weitere Informationen unter www.bundeskartellamt.de.
Sprechen Sie sich als Unternehmen also mit einem Konkurrenten darüber ab, ein Produkt zu einem bestimmten Festpreis anzubieten, wäre das kartellrechtlich nicht erlaubt.
vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen gegenüber Lieferanten und Kunden (§§ 14 ff.) Grenzen der Vertragsfreiheit der Unternehmen normiert und auch nicht durch Vertrag vereinbarte Wettbewerbsbeschränkungen an enge Voraussetzungen geknüpft. So wäre es beispielsweise problematisch, wenn Sie sich mit Mitbewerbern absprechen, ihr Sortiment in gemeinsame Güteklassen einzuteilen oder bestimmte Herstellmengen festzulegen.
Da über derartige Absprachen in der Regel keine Verträge geschlossen werden, spricht man in diesem Kontext auch von einem "Frühstückskartell".
WICHTIG
Was kartellrechtlich erlaubt ist und was nicht, ist nicht immer auf den ersten Blick klar.
Nicht nur Unternehmen der Privatwirtschaft fallen somit unter den Geltungsbereich des GWB, sondern auch Unternehmen, die in öffentlicher Hand sind.
Auf die Größe des Unternehmens kommt es dabei nicht an: Die Vorgaben betreffen sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch Großkonzerne. Als Händler dürften Sie zum Beispiel nicht mit einem Wettbewerber vereinbaren, dass einer von Ihnen ausschließlich Kunden mit Produkt A beliefert und der andere mit Produkt B – das wäre unzulässig.
Ob eine Absprache ein verbotenes Kartell oder eine erlaubte Kooperationen zwischen Unternehmen ist, ist oftmals allein vom Marktanteil der beteiligten Unternehmen abhängig.
Es drohen:
- Bußgelder
- Schadensersatzforderungen
- Strafrechtliche Folgen (Geld- und Haftstrafen)
- Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarungen
- Image- und Reputationsschäden
Verstöße gegen das Kartellrecht haben es in sich: Deckt die Bundeskartellbehörde ein Kartell auf (z.
Für einige Branchen bestehen allerdings Sonderregelungen, beispielsweise für die Landwirtschaft und den öffentlichen Nahverkehr.
KMU ist in bestimmten Fällen die Bildung von eigentlich verbotenen Kartellen erlaubt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Angebot auf einer Anpassung des Wettbewerbspreises beruht.
5. Es schützt sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor monopolistischen Praktiken, unfairen Marktverzerrungen und wettbewerbswidrigen Absprachen.
Zu den Voraussetzungen gehört aber, dass das Mittelstandskartell den Wettbewerb in der jeweiligen Branche nicht wesentlich beeinflusst.
KARTELLE IM FOKUS DES GWB
Unter einem Kartell versteht man eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Unternehmen mit dem Ziel, den Wettbewerb in einem Markt zu beschränken.
Was gilt als Wettbewerbsbeschränkung?
Wettbewerbsbeschränkungen sind Praktiken oder Vereinbarungen, die den freien Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern beeinträchtigen. So ist es Unternehmen beispielsweise nicht erlaubt, Preise untereinander abzusprechen oder Lieferungen einzuschränken.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Worum geht's?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – kurz GWB – regelt in Deutschland das Kartellrecht.
Welche Preise der Händler von seinen Kunden einfordert, ist seine Sache und geht weder Hersteller noch Lieferant etwas an. Für wen gilt das GWB?
Das GWB gilt für alle Marktteilnehmer in Deutschland, darunter Unternehmen, öffentliche Stellen, Verbände sowie natürliche und juristische Personen, die am Wettbewerb teilnehmen.
Was ist das GWB einfach erklärt?
Das GWB ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch Kartellgesetz genannt. B. durch illegale Preisabsprachen), kann sie gegen die beteiligten Unternehmen Bußgelder von bis zu 10 % des Jahresumsatzes verhängen.
Nicht nur Unternehmen können wegen unzulässiger Absprachen zur Verantwortung gezogen werden: Bei einem Verstoß gegen das Kartellrecht drohen auch Privatpersonen Geldstrafen von bis zu 1 Million Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe in schweren Fällen.
Werden Verstöße gegen das GWB durch die Bundeskartellbehörde aufgedeckt und sanktioniert, hat das nicht zuletzt auch schwerwiegende Folgen für den Ruf des Unternehmens.
Auch zwei Cafébetreiber in einer Kleinstadt dürften sich also nicht über den Preis ihres Cappuccinos absprechen.
Preisbindung
Auch Preisbindungen, die sich auf Verträge mit Dritten auswirken, erlaubt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht. Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schützt das GWB vor monopolistischen Praktiken.
Zu den wesentlichen Punkten des GWB gehören:
- Kartellverbot
- Verbot von wettbewerbsbeschränkendem Verhalten und derartigen Vereinbarungen
- Verbot von Marktmissbrauch
- Kontrolle von Fusionen
- Vorgaben zum Vergaberecht
3.
GWB-Bestimmungen über marktbeherrschende Unternehmen bezwecken, Missbräuche zu verhindern und einen funktionierenden Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit aufrechtzuerhalten (§§ 19 ff.). Das GWB bezieht sich auf private wie auf staatliche Unternehmen, sieht aber für bestimmte Wirtschaftszweige gewisse Bereichsausnahmen vor, früher auch für die Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 29 GWB a.F.).
Gleiches gilt für Preismargen und Rabatte. Erlaubt sind lediglich Empfehlungen in Form einer “unverbindlichen Preisempfehlung”.
Vorschriften und Wettbewerbsregeln zu Mindestpreisen gegenüber Endkunden sind tabu. Gleiches gilt für öffentliche Ausschreibungen – auch hier dürfen Sie sich nicht vorab über Preise austauschen, da Sie sonst ein illegales Preiskartell bilden.
SCHON GEWUSST?
Preisabsprachen betreffen nicht nur Konzerne.
B. Preisabsprachen oder Exklusivverträge
Produktions- und Lieferbeschränkungen Zusammenschlüsse von Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken, indem durch die Fusion ein Monopol entsteht Ungleichbehandlung von Handelspartnern bei gleichwertiger Leistung ohne sachlichen Grund Missbrauch von Marktmacht Preisabsprachen
Gemäß Kartellrecht ist es Unternehmen verboten, untereinander Preise abzusprechen, festzulegen oder zu stabilisieren.
reguliert.
In Deutschland setzt das GWB die Vorgaben der Europäischen Union zum Kartellrecht auf EU-Ebene um. Hierzu braucht es nicht zwingend eine marktbeherrschende Position gegenüber Mitbewerbern, eine marktstarke Position ist bereits ausreichend.
Der Verkauf von Waren unter dem Einstandspreis ist nur in Ausnahmefällen über einen längeren Zeitraum zulässig – und zwar nur, wenn dafür eine sachlich nachvollziehbare Begründung vorliegt.
Die Trennlinien zwischen einem unzulässigen Kartell und einer zulässigen Kooperation sind jedoch fein.
Absprachen über Marktaufteilung und Produktionsmengen
Gegen das Kartellgesetz verstoßen auch Absprachen über die Aufteilung von Märkten, Kunden, Gebieten und Quoten. Wir klären, wann das GWB für Sie als Händler, Shopbetreiber oder Unternehmen eine Rolle spielt und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen.
1.
Gemeinsam mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt das Bundesgesetz die Freiheit des Wettbewerbs, indem es wettbewerbsbeschränkendes Verhalten und Vereinbarungen verbietet bzw. Als Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts gilt es als das “Grundgesetz der Wirtschaft”. Zu den wesentlichen Punkten gehören die Kartellbekämpfung, die Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen (Monopolstellung) und die Kontrolle von Unternehmensfusionen.
Ziel ist es, im Interesse der Marktwirtschaft einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und einen freien Markt zu gewährleisten, auf dem sich Unternehmen (unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben) ungehindert bewegen können.
2.
Die Unternehmen bleiben dabei rechtlich eigenständig, wirken jedoch gemeinsam auf zentrale Marktmechanismen wie Preise, Produktionsmengen oder Verkaufsgebiete ein.