Einreise bestimmungen deutschland schweiz


Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist und Sie die schweizerischen Verkehrsregeln kennen.

  • Zug:
    Die Schweiz verfügt über ein hervorragendes Schienennetz, und die Anreise mit dem Zug ist eine umweltfreundliche und entspannte Möglichkeit.
    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B.

    Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die rechtzeitig evakuierte Ortschaft Blatten wurde durch die Bergsturzmasse und anschließende Stauung des Bergflusses Lonza komplett zerstört. Die Währung ist der Schweizer Franken (CHF) – Kreditkarten sind weit verbreitet, ein wenig Bargeld ist trotzdem sinnvoll.

    Die Schweiz, bekannt für ihre majestätischen Alpen, malerischen Seen und charmanten Städte wie Zürich und Genf, ist ein Traumziel für Reisende aus aller Welt.

    Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

    Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Entsprechende Ärzte finden Sie z. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Reisen mit abgelaufenem Schweizer Pass
    Laut Anlage zum EÜPV (Europäisches Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates) können Sie mit einem Schweizer Reisepass nach Deutschland reisen, der bis zu 5 Jahre abgelaufen ist.

    Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.

  • Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
    Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

    Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

    zum Rücktransport in das Heimatland. Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage ist kein Visum nötig. Glücklicherweise sind die meisten Beschränkungen für die Einreise in die Schweiz mittlerweile aufgehoben. Informieren Sie sich im Voraus, um Probleme zu vermeiden.


    Praktische Tipps für Ihre Einreise in die Schweiz

    1. Reiseversicherung: Eine Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert, um im Notfall abgesichert zu sein.
    2. Währung: Die Schweizer Währung ist der Franken (CHF).

      Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Extremwetterlagen mit u.a.

      Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

      Info

      Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein.

      Mit den richtigen Vorbereitungen und unserem Guide steht Ihrem Abenteuer im Land der Alpen und Seen nichts mehr im Wege. Die meisten Schweizer sprechen jedoch auch ausgezeichnet Englisch.

    3. Wetter: Das Wetter in der Schweiz kann je nach Region und Jahreszeit stark variieren. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

      Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

      Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

      mit Verzögerungen. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

      Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B.

      durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

      Für Nicht-EU-Bürger gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

      • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
      • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
      • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
      • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
    Krisenvorsorgeliste

    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert.

    Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak.

    Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

    • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw.

      Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

      Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen.

      Informationen zur Einreise mit gefährlichen Hunden finden Sie hier.

      Reiseland Deutschland

      Informationen über Reisen und Reiseziele in Deutschland stellt die Deutsche Zentrale für Tourismus zur Verfügung. Es gibt zahlreiche Verbindungen aus benachbarten Ländern.


    • Zollbestimmungen: Was dürfen Sie einführen?

      Bei der Einreise in die Schweiz gelten strenge Zollbestimmungen, insbesondere für Lebensmittel, Alkohol und Tabak.

      • Alkohol: Personen ab 17 Jahren dürfen bis zu 1 Liter Spirituosen oder 5 Liter Wein einführen.
      • Tabak: Es sind maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak erlaubt.
      • Lebensmittel: Fleisch- und Milchprodukte unterliegen strengen Beschränkungen.

        Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben.